Termine & Kurse
Aktuell können wir Ihnen folgende Kurse anbieten:
Sicherheitsunterweisung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wir bieten die jährliche Sicherheitsunterweisung für Arbeitgeber und -nehmer
am Standort Memmingen und Kempten an.
In einem 2-stündigen Kurzseminar wird die von der Berufsgenossenschaft jährlich
vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung durch den Unternehmer erfüllt.
Die Schulung kann ab 10 Mitarbeitern auch in Ihrem Hause stattfinden.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter
Tel. 08331 / 87079 oder E-Mail: info@handwerk-memmingen.de
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Sie, eine betriebsärtzliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten, sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen.
Wir bieten im Jahr 2026 wieder Termine für Online-Schulungen an.
Montag, den 11. Mai 2026 von 8:00 bis 13:00 Uhr
Zweit-Schulung (Fortbildungsveranstaltung)
Montag, den 11. Mai 2026 von 14:00 bis 19:00 Uhr
Erst-Schulung Arbeitsschutz (MIMA-Schulung)
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kreishandwerkerschaft Memmingen-Mindelheim, Tel. 08331 / 87079 oder E-Mail: info@handwerk-memmingen.de
Ersthelferkurse Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1)
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention sind in Kapitel 4, Abschnitt 3, §26 die Zahl und
Ausbildung der Ersthelfer geregelt.
Ein Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistungen in seinem Betrieb
Ersthelfer zur Verfügung stehen, die in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortgebildet
werden.
Die Kursgebühr wird von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.
Für Nicht-Innungsmitglieder wird ein Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 25,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
KH Memmingen:Telefon 08331 / 87079 oder E-Mail info@handwerk-memmingen.de
KH Kempten: Telefon 0831 / 27884 oder E-Mail info@handwerk-kempten.de
Seminar Baurecht I in Memmingen am 24.02.2026
24 Feb. 2026
Von 17:00 UHR bis 19:30 UHR
Ort: Kreishandwerkerschaft Memmingen
Weinmarkt 15, 87700 Memmingen
Die Kosten für das Seminar betragen pro Person 99,00 € zuzügl. MwSt. Bei Buchung von beiden Seminarteilen (Baurecht Teil I und II) zahlen Sie pro Person 185,00 € zzgl. MwSt inkl. Skript
Seminar Baurecht I: Umgang mit Baumängeln (2 Termine werden angeboten)
- Wann liegen Mängel vor? Wie sind Regeln der Technik, DIN-Normen und Vereinbarungen zur Ausführungsqualität rechtlich zu werten?
- Mängelansprüche des Bauherrn: Wie sind fehlerhafte Vorleistung, Planungsfehler oder mangelhafte Ausschreibung zu werten?
- Welche Mängelansprüche bestehen vor Fertigstellung des Bauwerks oder Abnahme?
- Kann der Bauherr vor der Abnahme Mängelbeseitigung verlangen?
- Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig, können Kosten einer Mängelbeseitigung teilweise erstattet verlangt werden?
- Wann verjähren Mängelansprüche?
Welche weiteren Aspekte sind vom Unternehmer zu beachten?
- Umgang mit Hersteller und Produktlieferant
- Einschalten des Betriebshaftpflichtversicherers (Rechtsschutz)
- Beauftragung eines Gutachters/Beweissicherung
Referent: Herr Edwin Deng, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sollte die Teilnehmerzahl für das Seminar Baurecht I zu gering sein, behalten wir uns das Recht vor, den Lehrgang nur an einem der beiden angegebenen Termine stattfinden zu lassen.
Seminar Baurecht I in Memmingen am 03.03.2026
03 März 2026
Von 17:00 UHR bis 19:30 UHR
Ort: Kreishandwerkerschaft Memmingen
Weinmarkt 15, 87700 Memmingen
Die Kosten für das Seminar betragen pro Person 99,00 € zuzügl. MwSt. Bei Buchung von beiden Seminarteilen (Baurecht Teil I und II) zahlen Sie pro Person 185,00 € zzgl. MwSt inkl. Skript
Seminar Baurecht I: Umgang mit Baumängeln (2 Termine werden angeboten)
- Wann liegen Mängel vor? Wie sind Regeln der Technik, DIN-Normen und Vereinbarungen zur Ausführungsqualität rechtlich zu werten?
- Mängelansprüche des Bauherrn: Wie sind fehlerhafte Vorleistung, Planungsfehler oder mangelhafte Ausschreibung zu werten?
- Welche Mängelansprüche bestehen vor Fertigstellung des Bauwerks oder Abnahme?
- Kann der Bauherr vor der Abnahme Mängelbeseitigung verlangen?
- Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig, können Kosten einer Mängelbeseitigung teilweise erstattet verlangt werden?
- Wann verjähren Mängelansprüche?
Welche weiteren Aspekte sind vom Unternehmer zu beachten?
- Umgang mit Hersteller und Produktlieferant
- Einschalten des Betriebshaftpflichtversicherers (Rechtsschutz)
- Beauftragung eines Gutachters/Beweissicherung
Referent: Herr Edwin Deng, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sollte die Teilnehmerzahl für das Seminar Baurecht I zu gering sein, behalten wir uns das Recht vor, den Lehrgang nur an einem der beiden angegebenen Termine stattfinden zu lassen.
Seminar Baurecht II in Kempten am 11.03.2026
11 März 2026
Von 17:00 UHR bis 19:30 UHR
Ort: Kreishandwerkerschaft Kempten
Beethovenstraße 13, 87435 Kempten
Die Kosten für das Seminar betragen pro Person 99,00 € zuzügl. MwSt. Bei Buchung von beiden Seminarteilen (Baurecht Teil I und II) zahlen Sie pro Person 185,00 € zzgl. MwSt inkl. Skript
Seminar Baurecht II: Störungen im Bauablauf
- Bauzeitverlängerung
- Behinderung anzeigen und abmelden
- Kosten bei Bauunterbrechung
- Anspruch auf Entschädigung für Mehraufwand
Rechte des Unternehmers auf Kündigung, z. B. bei Unterbrechung
- Folgen einer Kündigung: Abnahme nötig?
- Abrechnung nach Kündigung
Datum: Mittwoch, 11.03.2026 von 17:00 Uhr – ca. 19:30 Uhr
Ort: Kreishandwerkerschaft Kempten Beethovenstraße 13 87435 Kempten
Parkmöglichkeit: Tiefgarage und Parkplatz Am Königsplatz 3, 87435 Kempten
Die Kosten pro Person und Kurs betragen 99,00 € zzgl. MwSt., inkl. Skript.
Bei Buchung von allen 2 Seminaren zahlen Sie 185,00 € zzgl. MwSt.
Rechnung erfolgt nach Anmeldung und gilt zugleich als Teilnahmebestätigung.
Bei Absagen oder Nichterscheinen können die Kosten nicht zurückerstattet werden, Ersatzpersonen sind möglich
Sollte die Teilnehmerzahl für das Seminar Baurecht I zu gering sein, behalten wir uns das Recht vor, den Lehrgang nur an einem der beiden angegebenen Termine stattfinden zu lassen.

